1. Preisvorbehalt:
Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, insbesondere dann, wenn zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung wesentliche Änderungen im Preisgefüge eintreten. Mündliche, fernmündliche oder durch Vertreter oder Reisende gemachte Angaben sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers.
2. Preisstellung:
Mangels anderer Vereinbarungen gelten alle Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und Mehrwertsteuer. Bis zu einem Rechnungswert von Euro 100,- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von Euro 50,-. Ab einem Rechnungswert von über Euro 3000,– liefern wir frei Haus bzw. frei EU-Grenze oder frei an Bord, ausschließlich Mehrwertsteuer, Zölle, indirekte Steuern auf Importe und Verpackung.
3. Fristen:
Alle Angaben über Lieferfristen werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Verbindlichkeit, gemacht.
4. Höhere Gewalt...
...und unabwendbare Ereignisse einschließlich Betriebsstörungen berechtigen uns, unsere Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben, ohne dass der Käufer daraus Rechte irgendwelcher Art herleiten könnte. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn sich aus anderen Ursachen die beim Vertragsabschluss bestehenden Verhältnisse derart ändern, dass die Erfüllung des Vertrages wesentlich behindert oder erschwert wird.
4a. Einfuhrzölle, -steuern, Importabgaben
Im Falle einer unvorhersehbaren Erhebung bzw. unvorhersehbaren Erhöhung von Einfuhrzöllen, -steuern, Importabgaben usw. sind wir berechtigt, den angebotenen oder bestätigten Verkaufspreis für den Käufer in zumutbarer Höhe, orientiert an den gestiegenen Abgaben in branchenüblicher Weise an die geänderten Verhältnisse anzupassen.
5. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang:
Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Lieferer Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten gegen Lager-, Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
6. Mehr- oder Minderlieferungen:
Angemessene Teillieferungen sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu plus/minus 10% sind zulässig.
7. Mängelrügen...
...sind unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln verlängert sich diese Frist auf eine Woche nach Feststellung. Die Ware muss sich jedoch noch im Zustand der Auslieferung befinden. Nur die von uns festgestellten Stückzahlen und Gewichte gelten als Berechnungsgrundlage. Wird eine Beanstandung von uns anerkannt, so steht es uns frei, kostenlosen Ersatz oder Nachbesserung vorzunehmen oder die ausgesonderten Teile zurückzunehmen bzw. die Mängel sonst wie beheben zu lassen. Weitergehende Ansprüche (wie z. B. Ein- und Ausbaukosten, Transportkosten, Schäden usw.) sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferer unfrei zurückzusenden.
8. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind wie folgt zahlbar: innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Bei Wechseln und Schecks gilt erst die Einlösung als Zahlung. Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
9. Bei Zahlungsverzug...
...haben wir das Recht, Verzugszinsen in üblicher Höhe zu berechnen und von sämtlichen Lieferverträgen ohne Gewährung einer Nachfrist zurückzutreten. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.
10. Schutzrechte:
Hat der Lieferer nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers zu liefern, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Lieferer wird den Besteller auf ihm bekannte Rechte hinweisen. Der Besteller hat den Lieferer von Ansprüchen Dritter freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird diesem die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist der Lieferer – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Dem Lieferer überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt; sonst ist er berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. Dem Lieferer stehen Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte an den von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen zu.
11. Datenschutz:
Daten werden für die Bestellabwicklung und eventuelle spätere Gewährleistungsabwicklung sowie für Werbezwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt an von uns im Rahmen der Ausführung des Auftrags eingesetzte Dienstleister. Eine weitergehende Verwendung der Daten ist nicht erlaubt.